LKA-Beamter zu drei Jahren Haft verurteilt

DPA

Wegen Bestechlichkeit, des Verrats von Dienstgeheimnissen und Steuerhinterziehung muss ein Beamter des Landeskriminalamts (LKA) Mecklenburg-Vorpommerns für drei Jahre ins Gefängnis. Zusätzlich ordnete das Schweriner Landgericht am Freitag den Einzug von 100.000 Euro aus seinem Vermögen an. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 60-jährige Angeklagte seit 2008 rund 270.000 Euro von einer mitangeklagten Unternehmensberaterin erhielt.

Die 69-jährige ehemalige Berliner Journalistin verurteilte das Gericht wegen Bestechung zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft. Die Unternehmensberaterin verkaufte an verschiedene Firmen wie zum Beispiel einen österreichischen Ölkonzern Informationen über deren Kunden, Konkurrenten oder Mitarbeiter. Der LKA-Beamte half ihr gegen Bezahlung bei den Recherchen. Dazu nutzte er auch interne Datenbanken zu Personen und Kraftfahrzeugen, zu denen nur die Polizei oder andere Behörden Zugang haben.

Damit hätten die beiden das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei erschüttert, sagte der Vorsitzende Richter. Einen Teil der in Briefumschlägen an konspirativen Orten übergebenen Honorare bekam der Beamte für nicht strafbare Aufträge der Unternehmensberaterin. Er meldete diese Nebentätigkeit jedoch nicht seinem Arbeitgeber. Da er die Nebeneinkünfte insgesamt nicht dem Finanzamt meldete, wurde er auch wegen Steuerhinterziehung bestraft.

Zu den Kunden der Nachrichtenhändlerin gehörte 2014 auch ein ukrainischer Oligarch, was den Angeklagten letztlich zum Verhängnis wurde. Dem Oligarchen drohte in Österreich die Auslieferung an die USA. Aus der Auslieferungshaft kam er gegen eine Zahlung von 125 Millionen Euro frei.

Die Unternehmensberaterin beauftragte er, mit Hilfe des LKA-Beamten einen Kontakt zu US-Behörden zu knüpfen, weil er angeblich über die Aufhebung des Haftbefehls verhandeln wollte. Es grenze an Selbstüberschätzung und Realitätsverlust zu glauben, dass sie in diesem Fall hätten vermitteln können, sagte der Vorsitzende Richter während der Urteilsbegründung.

Mangels eigener Englischkenntnisse bat der LKA-Mann einen Kollegen, Briefe an US-Sicherheitsbehörden zu schreiben. Die Kopien wurden durch Zufall auf dessen Dienstcomputer entdeckt, wodurch die Ermittlungen gegen die Angeklagten 2015 ausgelöst wurden.

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