Das türkische Parlament billigte den fünften Artikel der neuen Verfassungsreform. Trotz erfolgreicher Verabschiedung der Artikel, zeigten sich nicht alle Abgeordneten mit dem Abkommen einverstanden. Abgeordnete der Republikanischen Volkspartei (CHP) und Abgeordnete der Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AKP) gingen nach Auseinandersetzungen aufeinander los.
Der fünfte Artikel befasst sich mit einem der meist diskutierten Punkte der neuen Verfassung: Den Aufgaben des Parlaments. Mit der neuen Verfassung ist es dem Parlament nicht mehr erlaubt die Minister des Kabinetts zu kontrollieren.
Von den 550 Mitgliedern des Parlaments stimmten 343 für den Artikel. Sieben stimmten dagegen, drei Stimmzettel waren leer und einer wurde als ungültig eingestuft.
Die geheime Abstimmung wurde von handgreiflichen Streitereien zwischen den Abgeordneten der AKP und CHP unterbrochen, als die CHP-Mitglieder das Rednerpult des Parlaments besetzten.
Das Rednerpult wurde während den Krawallen beschädigt.
Berichten zufolge wurde unter anderem die Nase des AKP-Abgeordneten Fatih Şahin gebrochen. Gleichzeitig soll Jemand in das Bein des Trabzon-Abgeordneten Muhammed Balta gebissen haben.
Muhammed Balta (Twitter Foto)
Seit Montag wird die Verfassung Punkt für Punkt im Parlament diskutiert. Am Dienstag und Mittwoch wurden die ersten vier Artikel der neuen Verfassung abgenommen.
Darunter soll das Wahlalter zum Abgeordneten von 25 Jahren auf 18 Jahre gesenkt werden. Die Abgeordnetenzahl des Parlaments soll von 550 auf 600 aufgestockt werden.
Dreizehn weitere Artikel werden in den kommenden Tagen im Parlament abgestimmt werden. Sollten alle Punkte und das Gesamtpaket gebilligt werden, wird im Frühjahr das Volk mit einem Referendum das letzte Wort sprechen.
Präsident Recep Tayyip Erdoğan und seine Unterstützer argumentieren, dass die Türkei eine starke Präsidentschaft benötigt, um eine schwache Regierung zu vermeiden. Nur so könne das Land die zahlreichen Probleme bekämpfen darunter auch die Anti-Terror-Bekämpfung gegen die Daesh, die PKK und den Gülenisten-Terrorkult (FETÖ).
Um ein Referendum halten zu können müssen mindestens 330 Abgeordneten für die Artikel stimmen. Sollten 367 Abgeordneten dafür stimmen, kann die neue Verfassung ohne Referendum angenommen werden. Trotz dieser Möglichkeit, möchte die regierende AK-Partei eine Volksabstimmung halten.